






|
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Verkaufs-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Nagel Handels GmbH
1. Allgemeines:
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Verkaufs-, Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen an. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des
Lieferungsvertrages. Andere Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt worden sind. Diesen unseren Verkaufs- Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen entgegenlautende Bedingungen im Kundenauftrag sind mit
dieser Bestätigung im vollen Umfange aufgehoben; an deren Stelle treten
unsere Bedingungen.
2. Angebote/Preise:
Unsere Angebote sind sowohl in schriftlicher als auch in fernmündlicher Form
freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Die in unseren
Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die bei
Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens
jedoch 3 Monate nach Angebotserstellung. Nach Auftragserteilung gelten die
angebotenen Preise erst dann als verbindlich, wenn diese durch uns
schriftlich bestätigt werden. Preise für Druckunterlagen sowie
Vorlagenerstellung sind Zirka-Angaben. Skizzen, Entwürfe, Probesatz,
Korrekturabzüge, Andrucke, Änderung angelieferter oder übertragener Daten per
ISDN oder eMail und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst
sind, werden berechnet. Druckwerkzeuge werden mit den tatsächlichen
Selbstkosten berechnet. Unsere Preise sind immer netto und verstehen sich
zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Verkäufe oder Abschlüsse, die Handelsvertreter tätigen, behalten wir uns
stets die endgültige Entscheidung vor. Bei ersten Geschäften mit uns
unbekannten Firmen behalten wir uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu liefern
oder Vorkasse zu fordern. Zwecks späterer Kreditgewährung werden diese Firmen
gebeten, uns Referenzen anzugeben.
3. Muster:
Alle Lieferungen, auch Mustersendungen, werden generell berechnet. Nach
vorheriger Absprache mit uns ist die Rücksendung unveredelter Ware möglich.
Diese wird mit 80% des Warenwertes gutgeschrieben. Unfrei zurückgesandte
Pakete werden grundsätzlich nicht angenommen.
4. Versand:
Alle Preise sind Angebote ab Fabrik. Die Sendung reist, wenn nicht anders
vereinbart, zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Verpackung und
Versandspesen werden zu Selbstkosten berechnet. Verpackung wird nicht
zurückgenommen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung
durch einen Frachtführer oder die Übernahme durch den Besteller, gilt die
Lieferung am Tage der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche Gefahren
gehen auf den Besteller über.
5. Lieferfristen:
Als Anfangstag für etwa eingegangene Lieferfristen gilt der Tag der
Auftragsbestätigung bzw. der Tag der Klarstellung der Order. Der Liefertermin
bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab Fabrik. Fixtermine schließen
wir grundsätzlich aus. Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht auf
Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Der vom Verkäufer bestätigte
Liefertermin hebt diesbezügliche Vorschriften des Bestellers auf. Er gilt
durch die widerspruchslose Abnahme der Auftragsbestätigung als vereinbart.
Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt,
Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel oder ähnliche von uns
nicht zu vertretende Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten, entbinden
uns von der rechtzeitigen Lieferung.
6. Abrufe:
Waren, welche ohne bestimmte Abrufzeit auf Abruf bestellt werden, sind
innerhalb längstens 6 Monaten, vom Tage der Bestätigung an gerechnet,
abzunehmen.
7. Sonderanfertigungen:
Bei Bestellungen von Sonderanfertigungen übernimmt der Besteller jede Haftung
bezüglich des Reproduktions- und Herstellungsrechtes. Eine Haftung
unsererseits ist ausgeschlossen. Werkzeuge, Formen usw., welche zur
Anfertigung besonderer Waren hergestellt werden müssen, bleiben bei
anteiliger Berechnung unser Eigentum.
8. Mengen- und Materialvorbehalte:
Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir
uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind
Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften.
Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10% werden marktüblich vorbehalten.
Unberechnete Muster bleiben unser Eigentum.
9. Rohstoffsituation:
Wir behalten uns eine Preisänderung im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt
der Ausführung des Auftrages eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist
sowie wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind. Liefermengen können
unter Bezug auf die zum Zeitpunkt der Produktion zur Verfügung stehenden
Rohstoffmengen nur unter Vorbehalt bestätigt werden.
10. Importartikel:
Für Importartikel werden Liefermengen und Lieferzeiten unter dem Vorbehalt
bestätigt, daß die Ware dem Verkäufer zur Verfügung steht, soweit er die von
ihm verkehrsüblich zu erwartenden Maßnahmen dafür getroffen hat.
11. Verwahrung:
Für die vom Besteller überlassene Vorlagen, Muster, Druckträger und andere,
der Wiederverwendung dienenden Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine
Haftung.
12. Beanstandungen:
Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbare Mängel
müssen spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns
vorgetragen werden. Dies gilt auch für von uns an den Kunden oder
Weiterverarbeiter gelieferte Ware. Für Mängel, die nachweisbar infolge eines
vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, leisten wir nach
unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz. Fehlerhafte Artikel sind
uns auf unser Verlangen zuzusenden. Wenn wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist
außerstande sind, nachzubessern oder Ersatz zu leisten, kann der Besteller
Rücktritt vom Vertrag verlangen. Für Deckungskäufe, die der Besteller ohne
unser Einverständnis, insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.
13. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum dergestalt, daß
der Käufer nur berechtigt ist, die Ware in seinem ordnungsgemäßen
Geschäftsgang zu veräußern; insbesondere darf der Käufer diese bis zur
vollständigen Bezahlung weder einem Dritten verpfänden noch sicherheitshalber
übereignen. Der Eigentumsvorbehalt wird über den Zeitpunkt des Verkaufs der
Ware in der Weise ausgedehnt, daß uns das Eigentum an dem Verkaufserlös
übertragen wird. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns nach
den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl
insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden
Forderungen um 20% übersteigt. Bei Weiterverkauf unter Eigentumsvorbehalt
sind alle vorbehaltenen Rechte an uns abgetreten. Wird die Ware mit anderen
Waren vermischt oder verbunden, so bleibt das Vorbehaltseigentum in der Weise
bestehen, daß wir Miteigentümer entsprechend dem Wertanteil unserer Ware
werden. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet
werden, so ist seitens des Käufers auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen
und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
14. Zahlungen:
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto
sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ungerechtfertigt abgezogenes Skonto
wird nachgefordert. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, vom
Verfalltag an Zinsen in Höhe der jeweils gültigen Bankzinsen zu berechnen.
Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren
Lieferungen erfüllt sind. Zahlungen, auch Vorkassen, haben nur befreiende
Wirkung, wenn sie an uns geleistet werden. Dritte sind nicht zum Inkasso
berechtigt, es sei denn sie legen Vollmacht vor.
15 Zurückhaltung und Aufrechnung:
Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur dann
berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Abzüge, die nicht vereinbart sind, werden nicht anerkannt.
Das gilt insbesondere für Aufwendungen des Bestellers, die nach der
Verkehrsauffassung Kosten seiner eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit sind.
16. Teillieferungen:
Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges
vereinbart ist. Dies trifft insbesondere auf Aufträge zu, die aus mehreren
Produkten bestehen und dadurch die Produktion in verschiedenen Bereichen
erfolgen muß.
17. Rücktritt vom Vertrag und Kreditgewährung:
Wir sind berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten und
Verweigerung einer geforderten Sicherheitsleistung. Treten wichtige Gründe
ein, so werden gewährte Kredite sofort fällig. Eine Kreditgewährung, selbst
im Rahmen der oben genannten Zahlungsfristen, obliegt unseren Ermessen.
18. Impressum:
Wir behalten uns das Recht vor, unser Firmenzeichen sowie unseren Firmentext
auf allen Lieferungen und Waren aller Art nach Maßgabe entsprechender
Vorschriften und des gegebenen Raumes anzubringen. Ebenso dürfen wir
produzierte und veredelte Ware mit Kundendaten für unsere eigenen Werbezwecke
in Form von fotografischer Wiedergabe auf unseren Prospekten, Katalogen sowie
Präsenz im Internet verwenden.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit:
Bei Handelsgeschäften unter Vollkaufleuten wird für beide Teile Wittmund als
Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Für alle Vertragsverhältnisse
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Durch etwaige Unwirksamkeit
einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Nagel Handels GmbH, Wittmund
|