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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
 

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Nagel Handels GmbH

1. Allgemeines:
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des Lieferungsvertrages. Andere Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Diesen unseren Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen entgegenlautende Bedingungen im Kundenauftrag sind mit dieser Bestätigung im vollen Umfange aufgehoben; an deren Stelle treten unsere Bedingungen.

2. Angebote/Preise:
Unsere Angebote sind sowohl in schriftlicher als auch in fernmündlicher Form freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 3 Monate nach Angebotserstellung. Nach Auftragserteilung gelten die angebotenen Preise erst dann als verbindlich, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt werden. Preise für Druckunterlagen sowie Vorlagenerstellung sind Zirka-Angaben. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Korrekturabzüge, Andrucke, Änderung angelieferter oder übertragener Daten per ISDN oder eMail und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Druckwerkzeuge werden mit den tatsächlichen Selbstkosten berechnet. Unsere Preise sind immer netto und verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Verkäufe oder Abschlüsse, die Handelsvertreter tätigen, behalten wir uns stets die endgültige Entscheidung vor. Bei ersten Geschäften mit uns unbekannten Firmen behalten wir uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu liefern oder Vorkasse zu fordern. Zwecks späterer Kreditgewährung werden diese Firmen gebeten, uns Referenzen anzugeben.

3. Muster:
Alle Lieferungen, auch Mustersendungen, werden generell berechnet. Nach vorheriger Absprache mit uns ist die Rücksendung unveredelter Ware möglich. Diese wird mit 80% des Warenwertes gutgeschrieben. Unfrei zurückgesandte Pakete werden grundsätzlich nicht angenommen.

4. Versand:
Alle Preise sind Angebote ab Fabrik. Die Sendung reist, wenn nicht anders vereinbart, zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Verpackung und Versandspesen werden zu Selbstkosten berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch einen Frachtführer oder die Übernahme durch den Besteller, gilt die Lieferung am Tage der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Besteller über.

5. Lieferfristen:
Als Anfangstag für etwa eingegangene Lieferfristen gilt der Tag der Auftragsbestätigung bzw. der Tag der Klarstellung der Order. Der Liefertermin bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab Fabrik. Fixtermine schließen wir grundsätzlich aus. Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Der vom Verkäufer bestätigte Liefertermin hebt diesbezügliche Vorschriften des Bestellers auf. Er gilt durch die widerspruchslose Abnahme der Auftragsbestätigung als vereinbart. Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel oder ähnliche von uns nicht zu vertretende Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung.

6. Abrufe:
Waren, welche ohne bestimmte Abrufzeit auf Abruf bestellt werden, sind innerhalb längstens 6 Monaten, vom Tage der Bestätigung an gerechnet, abzunehmen.

7. Sonderanfertigungen:
Bei Bestellungen von Sonderanfertigungen übernimmt der Besteller jede Haftung bezüglich des Reproduktions- und Herstellungsrechtes. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Werkzeuge, Formen usw., welche zur Anfertigung besonderer Waren hergestellt werden müssen, bleiben bei anteiliger Berechnung unser Eigentum.

8. Mengen- und Materialvorbehalte:
Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10% werden marktüblich vorbehalten. Unberechnete Muster bleiben unser Eigentum.

9. Rohstoffsituation:
Wir behalten uns eine Preisänderung im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist sowie wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind. Liefermengen können unter Bezug auf die zum Zeitpunkt der Produktion zur Verfügung stehenden Rohstoffmengen nur unter Vorbehalt bestätigt werden.

10. Importartikel:
Für Importartikel werden Liefermengen und Lieferzeiten unter dem Vorbehalt bestätigt, daß die Ware dem Verkäufer zur Verfügung steht, soweit er die von ihm verkehrsüblich zu erwartenden Maßnahmen dafür getroffen hat.

11. Verwahrung:
Für die vom Besteller überlassene Vorlagen, Muster, Druckträger und andere, der Wiederverwendung dienenden Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

12. Beanstandungen:
Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbare Mängel müssen spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns vorgetragen werden. Dies gilt auch für von uns an den Kunden oder Weiterverarbeiter gelieferte Ware. Für Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Verlangen zuzusenden. Wenn wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist außerstande sind, nachzubessern oder Ersatz zu leisten, kann der Besteller Rücktritt vom Vertrag verlangen. Für Deckungskäufe, die der Besteller ohne unser Einverständnis, insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.

13. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum dergestalt, daß der Käufer nur berechtigt ist, die Ware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern; insbesondere darf der Käufer diese bis zur vollständigen Bezahlung weder einem Dritten verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Eigentumsvorbehalt wird über den Zeitpunkt des Verkaufs der Ware in der Weise ausgedehnt, daß uns das Eigentum an dem Verkaufserlös übertragen wird. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Bei Weiterverkauf unter Eigentumsvorbehalt sind alle vorbehaltenen Rechte an uns abgetreten. Wird die Ware mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so bleibt das Vorbehaltseigentum in der Weise bestehen, daß wir Miteigentümer entsprechend dem Wertanteil unserer Ware werden. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist seitens des Käufers auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

14. Zahlungen:
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ungerechtfertigt abgezogenes Skonto wird nachgefordert. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Zinsen in Höhe der jeweils gültigen Bankzinsen zu berechnen. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Zahlungen, auch Vorkassen, haben nur befreiende Wirkung, wenn sie an uns geleistet werden. Dritte sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn sie legen Vollmacht vor.

15 Zurückhaltung und Aufrechnung:
Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge, die nicht vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Das gilt insbesondere für Aufwendungen des Bestellers, die nach der Verkehrsauffassung Kosten seiner eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit sind.

16. Teillieferungen:
Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. Dies trifft insbesondere auf Aufträge zu, die aus mehreren Produkten bestehen und dadurch die Produktion in verschiedenen Bereichen erfolgen muß.

17. Rücktritt vom Vertrag und Kreditgewährung:
Wir sind berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten und Verweigerung einer geforderten Sicherheitsleistung. Treten wichtige Gründe ein, so werden gewährte Kredite sofort fällig. Eine Kreditgewährung, selbst im Rahmen der oben genannten Zahlungsfristen, obliegt unseren Ermessen.

18. Impressum:
Wir behalten uns das Recht vor, unser Firmenzeichen sowie unseren Firmentext auf allen Lieferungen und Waren aller Art nach Maßgabe entsprechender Vorschriften und des gegebenen Raumes anzubringen. Ebenso dürfen wir produzierte und veredelte Ware mit Kundendaten für unsere eigenen Werbezwecke in Form von fotografischer Wiedergabe auf unseren Prospekten, Katalogen sowie Präsenz im Internet verwenden.

19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit:
Bei Handelsgeschäften unter Vollkaufleuten wird für beide Teile Wittmund als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Für alle Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Nagel Handels GmbH, Wittmund